Bauen und Wohnen - Förderprogramme

Diese Projekte werden oder wurden durch die Stadt Lichtenstein/Sa.gefördert.

                                 

Diese Projekte werden oder wurden aus Mitteln der Europäischen Union gefördert:

Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2014 bis 2020 - Klima/2014

Programmteil B) IV. Anlagen und infrastrukturelle Einrichtungen 5. Energieeffiziente Straßenbeleuchtung

Diese Maßnahmen werden oder wurden finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.

Diese Maßnahmen werden oder wurden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten in der Albert-Schweitzer-Siedlung (52 Leuchten; 14 W)                                                

SAB-Antragsnummer: 100588637

Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten in der Bleichgasse, Quergasse, Am Mühlgraben mit 14 Leuchten zu je 13 W, Am Mühlgraben 15/16 mit 1 Leuchte zu 30 W sowie 8 Stahlmasten
SAB-Antragsnummer: 100257435

Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten Rödlitzer Straße 2-48/Hauptstraße 24-45 (32 Leuchten; 25 W), Kurzer Weg (4 Leuchten; 22 W)
SAB-Antragsnummer: 100282444

Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten in Lichtenstein/Rödlitz; Am Stadtrand (6 Leuchten; 30 W), Am Schubertgrund ( 3 Leuchten; 30 W), Bergmannsklause (3 Leuchten; 30 W), Mühlenaue (8 Leuchten; 30 W)
SAB-Antragsnummer: 100281465

Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten Ernst-Schneller-Siedlung (18 Leuchten; 13 W)
SAB-Antragsnummer: 100288133

Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente Leuchten NEO_LSL2 30 neolight in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße (19 Leuchten zu je 30 W)
SAB-Antragsnummer: 100257429

Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchten Glauchauer Straße (36 Leuchten zu je 26 W)
SAB-Antragsnummer: 100274652

Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten OT Rödlitz Hauptstraße (8 Leuchten; 25 W)
SAB-Antragsnummer: 100284175

Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten Äußere Zwickauer Straße 8-22 und Innere Zwickauer Straße 14a-25 (19 Leuchten; 37 W)
SAB-Antragsnummer: 100294204

Sanierung der Straßenbeleuchtung, Nordstraße, Rümpfstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße (22 Leuchte a 22 W)
SAB-Antragsnummer: 100304406

Modernisierung der Straßenbeleuchtung durch LED-Leuchten Obere Dorfstraße (35 Leuchten; 22 W)
SAB-Antragsnummer: 100294147

Sanierung der Straßenbeleuchtung, Prinz-Heinrich-Straße (32 Leuchte a 66 W)
SAB-Antragsnummer: 100304405

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung, Martinweg, Zeisigweg, Amselweg, Finkenweg (31 LED-Leuchten zu je 20 W)
SAB-Antragsnummer: 100292490

Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch energieeffiziente LED-Leuchten in der Stadtrichter-Werner-Straße mit 3 Leuchten zu je 55 W, in der Lößnitzer Straße (Teilstück) mit 5 Leuchten zu je 55 W, in der Lößnitzer Straße (Teilstück) mit 9 Leuchten zu je 33 W
SAB-Antragsnummer: 100257444

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED): LS 1: Äußere Zwickauer Straße (12 Leuchten zu 37 W); LS 2: Güterbahnhofstraße, Otto-Nuschke-Straße (10 Leuchten zu 22 W)
SAB-Antragsnummer: 100292594

 

 

 

Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Das Vorhaben „Abbruch des Saalgebäudes Talschlösschen“, Obere Dorfstraße 35, 09350 Lichtenstein/Sa. OT Rödlitz wurde vom Entscheidungsgremium AG „Schönburger Land“ ausgewählt. Vorhabenträger ist die Stadt Lichtenstein/Sa. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Juni 2022 bis Oktober 2022 realisiert werden.

Mit der Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Aufwertung der Flächen zur ökologischen Stellfläche mit barrierefreien Parkmöglichkeiten.

Die Nützlichkeit der mit dem Abbruch in Verbindung stehenden, zu realisierenden Grundschulerweiterung und Ortschaftszentrum fördert das Zusammenleben und Harmonie im ländlichen Raum.

 

 

Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Das Vorhaben „Sanierung des Belags des Rad- und Wanderwegs Rümpfstraße in Lichtenstein vom Ende der Bebauung bis zum Rümpfwald“ wurde vom Entscheidungsgremium AG „Schönburger Land“ ausgewählt.

Vorhabensträger ist die Stadt Lichtenstein. Die Maßnahme soll im Zeitraum von August bis September 2017 realisiert werden. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 131.400,00 €, die Förderung beträgt 68.380 €.

Mit Umsetzung des Vorhabens wird der Standort qualitativ verbessert, so dass auch eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer und Wanderer wieder gegeben ist. Durch das Vorhaben kann das Wegenetz rund um einen touristisch wertvollen Ankerpunkt der Region insbesondere als Zugang für das wertvolle Naherholungsgebiet „Rümpfwald“ aufgewertet werden.

 

 

Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Das Vorhaben „Sanierung des Oberbaus der Grünthalbrücke im Zuge des Grünthalwegs am Schäller in Lichtenstein“ wurde vom Entscheidungsgremium AG „Schönburger Land“ ausgewählt.

Vorhabensträger ist die Stadt Lichtenstein. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Dezember 2016 bis April 2018 durchgeführt werden. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 124.490,00 €, die Förderung beträgt 80.919,00 €.

Mit Umsetzung des Vorhabens wird eine Lücke im Wegesystem der Region geschlossen und das Rad- und Wanderwegnetz qualitativ aufgewertet. Des Weiteren ist die Sicherheit für die Radfahrer und Wanderer sowie landwirtschaftliche Nutzer wieder garantiert.

 

 

 

Inbetriebnahme des neuen Senkrechtliftes

Die Arbeiten zur Sanierung und Modernisierung der Heinrich-von-Kleist-Grundschule sind ein gutes Stück vorangekommen. Am 01.06.2022 konnte der neue Lift in Betrieb genommen werden, welcher der Grundschule nun eine Barrierefreiheit bescheinigt. Auch das Lehrschwimmbecken kann seit dem 01.06.2022 wieder für den außerschulischen Betrieb genutzt werden. Den Zugang hierfür erlangt man über die ebenfalls fertiggestellte Rollstuhlrampe. Während des diesjährigen Bauablaufes sind die aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen in Form von Materialknappheit und pandemiebedingten Personalengpässen zu spüren gewesen, sodass sich die komplette Fertigstellung des derzeitigen Bauabschnittes verschiebt. Die Maßnahme wird auf der Grundlage des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Invest Schule) finanziert.