Schiedsstelle hilft Rechtsstreitigkeiten durch Einigung zu vermeiden

Um Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen und Gerichtsverfahren zu vermeiden, gibt es im Freistaat Sachsen sogenannte Schiedsstellen.

Da die Stadt Lichtenstein/Sa. erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft ist, ist unsere Schiedsstelle nicht nur für die Stadt Lichtenstein/Sa., sondern auch für die Gemeinden St. Egidien und Bernsdorf zuständig.

Durch den Gemeinschaftsausschuss wurden im Juli 2021 Herr Jürgen Büttner als Friedensrichter und Herr Heiko Wielsch als stellvertretender Friedensrichter gewählt. Die Amtsperiode der Friedensrichter beträgt fünf Jahre. 

Die Aufgaben der Schiedsstelle bestehen darin, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, Herausgabeansprüche, Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht, Mietstreitigkeiten und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. 

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben oder an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. 


Anfragen und Anträge auf Schlichtungsverfahren können schriftlich an die 

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Schiedsstelle, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa. 

oder per E-Mail: schiedsstelle@lichtenstein-sachsen.de gestellt werden. 


Die Sprechstunden der Schiedsstelle finden in der

Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Eingang ehemals DRK-Testzentrum, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa.

immer am ersten Donnerstag im Monat, von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.