Bauleitplanung

Die Stadt Lichtenstein/Sa. hat in den vergangenen Jahren mit dem Planungsrecht des Baugesetzbuches Bebauungspläne für Baugebiete sowohl für Wohnen als auch Gewerbe erstellt, die den Rahmen sowohl für Art und Maß der Grundstücksbebauung als auch der öffentlichen Erschließung festlegen. Die in den jeweiligen Satzungen enthaltenen Vorschriften gelten sowohl bei der Errichtung von Gebäuden als auch deren Änderungen. Die Bebauungspläne, welche sich derzeit im Verfahren befinden, finden Sie im Folgenden.