Bebauungsplan "Bettenhaus am Schlosshotel"

Geltungsbereich
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Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2021 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „Bettenhaus am Schlosshotel“ für das Flurstück 56/1, Gemarkung Lichtenstein in der Fassung von Mai 2021 sowie die Begründung in der Fassung vom Mai 2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung unterrichtet, sie werden gleichzeitig aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauBG zu äußern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu diesem Bauleitplanverfahren erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslage.