Wohnungsgeberbestätigung

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen oder elektronisch bestätigen.

Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch der Hauptmieter der Wohnung sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Name des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist)
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind