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Verwarnungsgeld bezahlen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben. Sofern Sie den Betrag fristgemäß begleichen, zieht eine Verwarnung keine weiteren Folgen nach sich.
Als geringfügige Ordnungswidrigkeiten zählen:
- verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel:
- Beleuchtung nicht eingeschaltet, obwohl es die Sichtverhältnisse erfordert hätten
- falsches Überholen, ohne dass dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden
- Verstoß gegen Gurt- oder Helmpflicht
nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel:
- Ruhestörungen
- Müll fallen lassen
- Hund unangeleint auf Spielplätzen laufen lassen
- Grillen auf nicht genehmigten Plätzen
Zuständigkeit
Je nachdem, um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt, sind unterschiedliche Bußgeldstellen zuständig. In der Regel betrifft es Angelegenheiten auf Stadt- und Gemeindegebiet, worauf sich diese Beschreibung bezieht. Kontaktangaben entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid.
Hinweis: Ordnungswidrigkeiten auf Autobahnen verfolgt und ahndet die Landesdirektion Sachsen.