Telefon:
037204 61164
Telefon:
037204 61169
E-Mail schreiben
Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung.
Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.