Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen

Außerhalb der schulischen Nutzung können Sportvereine und anderweitig organisierte Sportlerinnen und Sportler eigene Trainings-/Wettkampf- und Veranstaltungszeiten für öffentliche Sport- und Bäderanlagen vereinbaren. Die Sportstättenverwaltung des öffentlichen Trägers vergibt regelmäßige Nutzungszeiten und Nutzungstermine auf Antrag.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Sport- oder Bäderanlage und eine bestimmte Nutzungszeit. Die Vergabe erfolgt nach Priorität, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Nutzung widerrufen werden. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Sport- und Bäderanlagen sind neben der Sächsischen Gemeindeordnung beziehungsweise der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen die jeweiligen kommunalen Satzungen und Richtlinien.

Zur Förderung des Vereinssports räumen die öffentlichen Sportstättenträger anerkannten gemeinnützigen Sportvereinen oftmals vergünstigte Nutzungsgebühren ein.

Hinweis: Nutzungszeiten auf kommunalen Sportstätten, die an Sportvereine verpachtet sind, vergeben die Vereine selbst. Kontakte vermittelt auf Anfrage die kommunale Sportstättenverwaltung.