Spielhallen, Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Wenn Sie im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, benötigen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis. 

Soll in dieser Spielhalle ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geschicklichkeitsspiele ohne technische Spieleinrichtung veranstaltet werden, ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Betreiben einer Spielhalle im Reisegewerbe, ebenso eine glücksspielrechtliche Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen benötigen.