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Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Für Sie zuständige Mitarbeiter
S. Hoffmann
Leiter des Städtischen Bauhofes
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Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.