Abmeldung bei der Meldebehörde

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich nicht bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer "früheren" Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Achtung! Zur Abmeldung sind Sie jedoch verpflichtet

  • bei Umzug in das Ausland,
  • bei Auszug aus einer Wohnung, ohne eine neue Wohnung zu beziehen und
  • wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben.