Bekanntgabe der Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2024)
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 abgeleitet. Entsprechend § 11 Abs. 2 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung vom 15. November 2011 sind diese in den Städten und Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen.
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