Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Antrag auf Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nach § 45 Bundesmeldegesetz

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne, bestimmte Personen zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten Auskunft über:

  • Familienname
  • Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften sowie
  • sofern die Person verstorben ist, den Hinweis darauf

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • Familienstand (ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, dass die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.