Fördermöglichkeiten zur Hochwassereigenvorsorge

Schneeschmelze, Starkregen oder Dauerniederschlag führen oft zu hohen Schäden. Keiner weiß, wann und wo eine solche Situation eintreten wird, sicher ist nur, dass sie kommt.

Die Verantwortung für den Hochwasserschutz ist zwar primär eine staatliche Aufgabe, doch für die Sicherung des Grund- und Gebäudeeigentums ist jeder selbst in der Pflicht (§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz). Das Wissen um die Gefahren ist der beste Weg, sich und seinen Besitz bestmöglich zu schützen.

Zu allen Fragen der privaten Hochwassereigenvorsorge berät das Hochwasserkompetenzzentrum Sachsen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Nehmen Sie Kontakt auf:
• Telefon: 0341 44 22 979
• E Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de
• Internet: www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de